Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
340 |
Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
| 400 | 23,31 |
344 |
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
| 100 | 5,83 |
345 |
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
| 130 | 7,58 |
346 |
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
| 300 | 17,49 |
347 |
Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346
| 150 | 8,74 |
350 |
Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels
| 150 | 8,74 |
351 |
Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
| 500 | 29,14 |
| Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig | | |
355 |
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) - einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle - je Sitzung
| 600 | 34,97 |
| Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig. | | |
| Wird die Leistung nach Nummer 355 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 355 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig | | |
356 |
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung
| 400 | 23,31 |
| Die Leistung nach Nummer 356 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig
Wird die Leistung nach Nummer 356 im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 356 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig | | |
357 |
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/oder Bauchaorta - einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle - je Sitzung
| 500 | 29,14 |
| Wird die Leistung nach Nummer 357 im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 351 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 357 nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig | | |
360 |
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie - einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle - je Sitzung
| 1000 | 58,29 |
| Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden. | | |
| Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht berechnungsfähig. | | |
361 |
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes - im Anschluss an die Leistung nach Nummer 360
| 600 | 34,97 |
| Die Leistung nach Nummer 361 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig | | |
365 |
Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
| 400 | 23,31 |
368 |
Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
| 400 | 23,31 |
370 |
Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln - gegebenenfalls intraoperativ
| 200 | 11,66 |
372 |
Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
| 280 | 16,32 |
373 |
Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
| 250 | 14,57 |
374 |
Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
| 150 | 8,74 |
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Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
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