Für die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Höchstwerte nach den Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten. |
1 |
Ausscheidungen (Urin, Stuhl) |
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Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
3650 |
Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung
| 60 | 3,50 |
| Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3650 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat. | | |
3651 |
Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten
| 70 | 4,08 |
3652 |
Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung
| 35 | 2,04 |
3653 |
Urinsediment, mikroskopisch
| 50 | 2,91 |
3654 |
Zellzählung im Urin (Addis-Count), mikroskopisch
| 80 | 4,66 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.