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Abschnitt M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen Hinweise
Für die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Höchstwerte nach den Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten.

1 Ausscheidungen (Urin, Stuhl)
NrLeistungPunktzahlGebühr
3650 Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung 603,50
Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3650 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.
3651 Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten 704,08
3652 Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung 352,04
3653 Urinsediment, mikroskopisch 502,91
3654 Zellzählung im Urin (Addis-Count), mikroskopisch 804,66


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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