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Abschnitt M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen Hinweise
Für die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Höchstwerte nach den Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten.

5 Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
NrLeistungPunktzahlGebühr
3721 Glykierte Proteine 25014,57
3722 Fructosamin, photometrisch 704,08
3723 Fruktose, photometrisch 20011,66
3724 D-Xylose, photometrisch 20011,66
3725 Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung 20011,66
3726 Fettsäuren, Gaschromatographie 41023,90
3727 Fraktionierung der Lipoproteine, Ultrazentrifugation 68039,64
3728 Lipidelektrophorese, qualitativ 18010,49
3729 Lipidelektrophorese, quantitativ 30017,49
3730 Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Elektroimmundiffusion 30017,49


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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