Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muss die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden. |
2.c |
Identifizierung, Charakterisierung |
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Die zur Identifizierung geeigneten Verfahren können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn zuvor im Rahmen der Leistung nach Nummer 4655 ein positiver Nachweis gelungen ist und die Charakterisierung nach der Leistung nach Nummer 4665 durchgeführt wurde. |
Es können jedoch nicht mehr als zwei Verfahren nach den Nummern 4666 bis 4671 zur Identifizierung berechnet werden. |
Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
4665 |
Untersuchung zur Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren (z.B. Ätherresistenz, Chloroformresistenz, pH3-Test), je Ansatz
| 250 | 14,57 |
4666 |
Identifizierung von Viren durch aufwendigere Verfahren (Hämabsorption, Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung), je Ansatz
| 250 | 14,57 |
4667 |
Identifizierung von Viren durch Neutralisationstest, je Untersuchung
| 250 | 14,57 |
4668 |
Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung
| 330 | 19,23 |
4670 |
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung von Viren - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung - je Antiserum
| 290 | 16,90 |
4671 |
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung
| 3180 | 185,35 |
| Nummern 4675 bis 4680: Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben. | | |
4675 |
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung - Adeno-Viren
| 250 | 14,57 |
4676 |
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung - Influenza-Viren
| 250 | 14,57 |
4677 |
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung - Parainfluenza-Viren
| 250 | 14,57 |
4678 |
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung - Rota-Viren
| 250 | 14,57 |
4679 |
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung - Respiratory syncytial virus
| 250 | 14,57 |
4680 |
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung - Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
| 250 | 14,57 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.