Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muss die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden. |
4.a |
Untersuchungen im Nativmaterial oder nach Anreicherung |
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Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
| Nummern 4740 bis 4745: Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. | | |
4740 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - qualitativ, je Untersuchung - Amöben
| 120 | 6,99 |
4741 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - qualitativ, je Untersuchung - Lamblien
| 120 | 6,99 |
4742 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - qualitativ, je Untersuchung - Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe)
| 120 | 6,99 |
4743 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - qualitativ, je Untersuchung - Trichomonaden
| 120 | 6,99 |
4744 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - qualitativ, je Untersuchung - Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
| 120 | 6,99 |
4745 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - qualitativ, je Untersuchung - Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
| 120 | 6,99 |
| Nummern 4747 bis 4751: Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. | | |
4747 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung - Amöben
| 160 | 9,33 |
4748 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung - Lamblien
| 160 | 9,33 |
4749 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung - Trichomonaden
| 160 | 9,33 |
4750 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung - Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
| 160 | 9,33 |
4751 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) - nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung - Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
| 160 | 9,33 |
| Nummern 4753 bis 4754: Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. | | |
4753 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten - einschließlich aufwendigerer Anfärbung - qualitativ, je Untersuchung - Giemsafärbung (Blutausstrich) (z.B. Malariaplasmodien)
| 250 | 14,57 |
4754 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten - einschließlich aufwendigerer Anfärbung - qualitativ, je Untersuchung - Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
| 250 | 14,57 |
4756 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z.B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), qualitativ, je Untersuchung
| 200 | 11,66 |
4757 |
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugolfärbung- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z.B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), quantitativ (z.B. Filtermethode, Zählkammer), je Untersuchung
| 250 | 14,57 |
4758 |
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung - je Antiserum
| 290 | 16,90 |
4759 |
Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial, je Untersuchung
| 250 | 14,57 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
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Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.