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Abschnitt O.III. Magnetresonanztomographie
Die Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5735 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist in der Rechnung besonders zu begründen.
Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist der Höchstwert nach Nummer 5735 zu beachten.

NrLeistungPunktzahlGebühr
5700 Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes - gegebenenfalls einschließlich des Halses - in zwei Projektionen, davon mindestens eine Projektion unter Einschluss T2-gewichteter Aufnahmen 4400256,46
5705 Magnetresonanztomographie im Bereich der Wirbelsäule, in zwei Projektionen 4200244,81
5715 Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax - gegebenenfalls einschließlich des Halses - der Thoraxorgane und/oder der Aorta in ihrer gesamten Länge 4300250,64
5720 Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens 4400256,46
5721 Magnetresonanztomographie der Mamma(e) 4000233,15
5729 Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten 2400139,89
5730 Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität 4000233,15
Neben der Leistung nach Nummer 5730 ist die Leistung nach Nummer 5729 nicht berechnungsfähig.
5731 Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 (z.B. nach Kontrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR-Angiographie) 100058,29
5732 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel 100058,29
Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
5733 Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z.B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion) 80046,63
Der Zuschlag nach Nummer 5733 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
5735 Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 6000349,72
Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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