Rechnungen prüfen

Gebührenverzeichnis

  • Start
  • GOÄ
  • Kontakt
<< 1405 Übersicht 1407 >>
Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
GOÄ Nummer 1406
Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung
Punktzahl 182
Euro 10,61
Regelsatz 2,3 24,40
Höchstsatz 3,5 37,13
HinweisNeben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht berechnungsfähig.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

Copyright (c) Harald Piske 2026 | Impressum |
Design by Minimalistic Design