GOÄ Nummer |
1473 |
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Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen |
Punktzahl |
2220 |
Euro |
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129,40 |
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Regelsatz |
2,3 |
297,61 |
Höchstsatz |
3,5 |
452,89 |
Hinweis | Neben der Leistung nach Nummer 1473 ist die Nummer 1485 nicht berechnungsfähig. |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.