GOÄ Nummer |
1560 |
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Stimmübungsbehandlung - einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z.B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und - entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) - als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten |
Punktzahl |
207 |
Euro |
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12,07 |
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Regelsatz |
2,3 |
27,75 |
Höchstsatz |
3,5 |
42,23 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.