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Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
GOÄ Nummer 1565
Entfernung von obturierenden Ohrenschmalz- pfröpfen, auch beidseitig
Punktzahl 45
Euro 2,62
Regelsatz 2,3 6,03
Höchstsatz 3,5 9,18


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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