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Abschnitt L.I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
GOÄ Nummer 2005
Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Punktzahl 400
Euro 23,31
Regelsatz 2,3 53,62
Höchstsatz 3,5 81,60
HinweisNeben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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