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Gebührenverzeichnis

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Abschnitt M.I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis Hinweise
Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfähig, wenn die Laboruntersuchung direkt beim Patienten (z.B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt.
Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden.

GOÄ Nummer 3510
Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z.B. Gramfärbung), je Präparat
Punktzahl 120
Euro 6,99
Regelsatz 1,15 8,04
Höchstsatz 1,3 9,09


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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