Die aufgeführten Laborleistungen dürfen auch dann als eigene Leistungen berechnet werden, wenn diese nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften oder in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors erbracht werden. |
Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten. |
Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von Bestimmungen durchgeführt, so ist nur die Zahl der tatsächlich durchgeführten Einzelleistungen berechnungsfähig. |
Sind aus medizinischen Gründen über den jeweils genannten Leistungsumfang hinaus weitere Bestimmungen einzelner Messgrößen erforderlich, so können diese mit entsprechender Begründung als Einzelleistungen gesondert berechnet werden. |
GOÄ Nummer |
3613 |
|
Glukosetoleranztest, oral (Viermalige Bestimmung von Glukose) |
Punktzahl |
160 |
Euro |
|
9,33 |
|
Regelsatz |
1,15 |
10,72 |
Höchstsatz |
1,3 |
12,12 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.