Für die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Höchstwerte nach den Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten. |
Neben den Leistungen nach den Nummer 3892, 3893 nd/oder 3894 sind die Leistungen nach den ummern 3572, 3890 und/oder 3891 nicht errechnungsfähig. |
GOÄ Nummer |
3897 |
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Untersuchung auf Antikörper gegen Gliadin mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden |
Punktzahl |
510 |
Euro |
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29,73 |
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Regelsatz |
1,15 |
34,19 |
Höchstsatz |
1,3 |
38,64 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.