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Abschnitt C.VII. Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
GOÄ Nummer 433
Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums
Punktzahl 140
Euro 8,16
Regelsatz 2,3 18,77
Höchstsatz 3,5 28,56
HinweisDie untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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