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Gebührenverzeichnis

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Abschnitt B.IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz
GOÄ Nummer 50
Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
Punktzahl 320
Euro 18,65
Regelsatz 2,3 42,90
Höchstsatz 3,5 65,28
HinweiseDie Leistung nach Nummer 50 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
Neben der Leistung nach Nummer 50 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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