GOÄ Nummer |
501 |
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Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator) |
Punktzahl |
86 |
Euro |
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5,01 |
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Regelsatz |
1,8 |
9,02 |
Höchstsatz |
2,5 |
12,53 |
Hinweis | Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig. |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.