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Abschnitt E.I. Inhalationen
GOÄ Nummer 501
Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator)
Punktzahl 86
Euro 5,01
Regelsatz 1,8 9,02
Höchstsatz 2,5 12,53
HinweisNeben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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