GOÄ Nummer |
612 |
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Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen . Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten |
Punktzahl |
757 |
Euro |
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44,12 |
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Regelsatz |
2,3 |
101,48 |
Höchstsatz |
3,5 |
154,43 |
Hinweis | Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht berechnungsfähig. |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.