| GOÄ Nummer |
718 |
| |
Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung |
| Punktzahl |
251 |
| Euro |
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14,63 |
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| Regelsatz |
2,3 |
33,65 |
| Höchstsatz |
3,5 |
51,21 |
| Hinweis | Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben. |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.