Abschnitt C.V. |
Impfungen und Testungen |
|
1. |
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. |
2. |
Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig. |
3. |
Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpass nicht berechnungsfähig. |
4. |
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 396 sind die Kosten abgegolten. |
5. |
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 393, 394, 397 und 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten. |
Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
375 |
Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass
| 80 | 4,66 |
376 |
Schutzimpfung (oral) - einschließlich beratendem Gespräch
| 80 | 4,66 |
377 |
Zusatzinjektion bei Parallelimpfung
| 50 | 2,91 |
378 |
Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)
| 120 | 6,99 |
380 |
Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)
| 30 | 1,75 |
381 |
Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
| 20 | 1,17 |
382 |
Epikutantest, je Text (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)
| 15 | 0,87 |
| Mehr als 100 Epikutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig. | | |
383 |
Kutane Testung (z.B. von Pirquet, Moro)
| 30 | 1,75 |
384 |
Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests)
| 40 | 2,33 |
385 |
Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
| 45 | 2,62 |
386 |
Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)
| 30 | 1,75 |
387 |
Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)
| 20 | 1,17 |
| Mehr als 80 Pricktests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig | | |
388 |
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall)
| 35 | 2,04 |
389 |
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test
| 25 | 1,46 |
390 |
Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
| 60 | 3,50 |
391 |
Intrakutantest, jeder weitere Test
| 40 | 2,33 |
| Mehr als 80 Intrakutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig | | |
393 |
Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test
| 100 | 5,83 |
394 |
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 393, je Tag
| 300 | 17,49 |
395 |
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
| 280 | 16,32 |
396 |
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag
| 560 | 32,64 |
397 |
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test
| 380 | 22,15 |
398 |
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag
| 760 | 44,30 |
399 |
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen
| 200 | 11,66 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.