Abschnitt E.II. |
Krankengymnastik und Übungsbehandlungen |
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Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
505 |
Atmungsbehandlung - einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen
| 85 | 4,95 |
506 |
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n)
| 120 | 6,99 |
507 |
Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n)
| 80 | 4,66 |
508 |
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung im Bewegungsbad
| 110 | 6,41 |
509 |
Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) - auch im Bewegungsbad - bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
| 38 | 2,21 |
510 |
Übungsbehandlung auch mit Anwendung mediko-mechanischer Apparate, je Sitzung
| 70 | 4,08 |
| Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung nach Nummer 521 nicht berechnungsfähig. | | |
514 |
Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät
| 105 | 6,12 |
515 |
Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
| 38 | 2,21 |
516 |
Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
| 65 | 3,79 |
518 |
Prothesengebrauchsschulung des Patienten - gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson - auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung
| 120 | 6,99 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.