Abschnitt E.III. |
Massagen |
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Nr | Leistung | Punktzahl | Gebühr |
520 |
Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
| 45 | 2,62 |
521 |
Großmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung
| 65 | 3,79 |
523 |
Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)
| 65 | 3,79 |
525 |
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung
| 35 | 2,04 |
526 |
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten, je Sitzung
| 55 | 3,21 |
527 |
Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)
| 94 | 5,48 |
Wichtiger Hinweis
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der
Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des
Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise
automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.
Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keinerlei Gewähr übernommen werden.