Rechnungen prüfen

Gebührenverzeichnis

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Abschnitt M.I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis
Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfähig, wenn die Laboruntersuchung direkt beim Patienten (z.B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt.
Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden.

NrLeistungPunktzahlGebühr
3500 Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung 905,25
Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3500 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.
3501 Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) 603,50
3502 Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch 1206,99
3503 Hämatokrit 704,08
3504 Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße - Erythrozyten 603,50
3505 Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße - Leukozyten 603,50
3506 Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße - Thrombozyten 603,50
3508 Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung (z.B. Zentrifugation) im Durchlicht- oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z.B. Punktate, Sekrete, Stuhl) 804,66
3509 Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z.B. Methylenblau, Lugol), je Material 1005,83
3510 Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z.B. Gramfärbung), je Präparat 1206,99
3511 Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung 502,91
Können mehrere Messgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfasst werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt wurden.
Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben.
3512 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Alpha-Amylase 704,08
3513 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-T) 704,08
3514 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Glukose 704,08
3515 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST) 704,08
3516 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT) 704,08
3517 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Hämoglobin 704,08
3518 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Harnsäure 704,08
3519 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Kalium 704,08
3520 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Kreatinin 704,08
3521 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Lipase 704,08
3523 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Antistreptolysin (ASL) 1005,83
3524 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - C-reaktives Protein (CRP) 1005,83
3525 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Mononukleosetest 1005,83
3526 Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße - Rheumafaktor (RF) 1005,83
3528 Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/l) 1307,58
3529 Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l) 1508,74
3530 Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert) 1206,99
3531 Urinsediment 704,08
3532 Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten 905,25


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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