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Abschnitt C.I. Anlegen von Verbänden
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.

NrLeistungPunktzahlGebühr
200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen- Ohrenklappen oder Dreiecktücher 452,62
201 Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband - ausgenommen Nabelverband 653,79
204 Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband 955,54
206 Tape-Verband eines kleinen Gelenks 704,08
207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband 1005,83
208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband 301,75
209 Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung 1508,74
210 Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen 754,37
211 Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene 603,50
212 Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen 1609,33
213 Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene 1005,83
214 Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation 24013,99
217 Streckverband 23013,41
218 Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension 66038,47
225 Gipsfingerling 704,08
227 Gipshülse mit Gelenkschienen 30017,49
228 Gipsschienenverband oder Gipspantoffel 19011,07
229 Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene 1307,58
230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor 30017,49
231 Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels 36020,98
232 Zirkulärer Gipsverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- Sprunggelenk) 43025,06
235 Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel 75043,72
236 Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes 94054,79
237 Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- Fußgelenk) 37021,57
238 Gipsschienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene 20011,66
239 Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel 75043,72
240 Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf 94054,79
245 Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband 1106,41
246 Abnahme des zirkulären Gipsverbands 1508,74
247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband 1106,41


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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