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Gebührenverzeichnis

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Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
NummerAbschnittTitel
200 bis 247C.I. Anlegen von Verbänden
250 bis 298C.II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen
300 bis 321C.III. Punktionen
340 bis 374C.IV. Kontrastmitteleinbringungen
375 bis 399C.V. Impfungen und Testungen
401 bis 424C.VI. Sonographische Leistungen
427 bis 437C.VII. Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
440 bis 449C.VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

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