Rechnungen prüfen

Gebührenverzeichnis

  • Start
  • GOÄ
  • Kontakt
zurück Übersicht weiter
Abschnitt C.II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen
Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden.
Die Leistungen nach Nummer 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig.
Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus.
Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den Nummern 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten.
Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

NrLeistungPunktzahlGebühr
250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene 402,33
250a Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr 402,33
251 Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie 603,50
252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär 402,33
253 Injektion, intravenös 704,08
254 Injektion, intraarteriell 804,66
255 Injektion, intraartikulär oder perineural 955,54
256 Injektion in den Periduralraum 18510,78
257 Injektion in den Subarachnoidalraum 40023,31
258 Injektion, intraaortal oder intrakardial - ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter 18010,49
259 Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs 60034,97
260 Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation 20011,66
Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.
261 Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter 301,75
Die Leistung nach Nummer 261 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.
Wird die Leistung nach Nummer 261 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.
262 Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n) 45026,23
263 Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung 905,25
264 Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung 1206,99
265 Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung 603,50
265a Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung 905,25
266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung 603,50
267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung 804,66
268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung 1307,58
269 Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung 20011,66
269a Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung 35020,40
Neben der Leistung nach Nummer 269a ist die Leistung nach Nummer 269 nicht berechnungsfähig.
270 Infusion, subkutan 804,66
271 Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer 1206,99
272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer 18010,49
273 Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene - bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 18010,49
Die Leistungen nach den Nummern 271, 272 und 273 sind im Zusammenhang mit einer Anästhesie/Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.
Werden die Leistungen nach Nummer 271, 272 oder 273 im Zusammenhang mit einer Anästhesie/ Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.
274 Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung 32018,65
Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig.
275 Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer 36020,98
276 Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer 54031,48
277 Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer 18010,49
278 Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer 24013,99
279 Infusion in das Knochenmark 18010,49
280 Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. ChargenNummer 33019,23
Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 280 berechnungsfähig.
281 Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen - einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer 45026,23
Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 281 berechnungsfähig.
282 Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluss an die Leistungen nach Nummer 280 oder 281 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer 1508,74
Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummer 282 berechnungsfähig.
283 Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter - einschließlich der Anlage des Katheters 50029,14
284 Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme 905,25
285 Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband 1106,41
286 Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) 22012,82
286a Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluss an die Leistung nach der Nummer 286 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) 1005,83
287 Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster Intoxikation) 80046,63
288 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve - gegebenenfalls einschließlich Konservierung 23013,41
289 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion - einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6 Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei - 30 Grad C oder darunter 35020,40
290 Infiltration gewebehärtender Mittel 1206,99
291 Implantation von Hormonpresslingen 704,08
297 Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung 452,62
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung 402,33
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.


Wichtiger Hinweis

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf der Veröffentlichung der Gebührenordnung für Ärzte auf dem Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Gegenüber der dort als Download erhältlichen Fassung wurden hier lediglich teilweise automatische Anpassungen an die aktuelle Währung und Rechtschreibung vorgenommen.

Trotzdem und gerade deswegen kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Gewähr übernommen werden.

Copyright (c) Harald Piske 2023 | Impressum |
Design by Minimalistic Design